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   LSG Bayern, 04.10.2010 - L 7 AS 672/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,28005
LSG Bayern, 04.10.2010 - L 7 AS 672/10 B ER (https://dejure.org/2010,28005)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.10.2010 - L 7 AS 672/10 B ER (https://dejure.org/2010,28005)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - L 7 AS 672/10 B ER (https://dejure.org/2010,28005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nichtgewährung existenzsichernder Leistungen - Prüfungsmaßstab des BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweifel an der Leistungsberechtigung bzw am gewöhnlichen Aufenthalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Wegfall existenzsichernder Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Wegfall existenzsichernder Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2010 - L 7 AS 672/10
    17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insb. Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05) ist eine abschließende (nicht nur summarische) Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen oder, sofern diese nicht möglich ist, eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen, wenn bei den Betroffenen ohne die Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz eine schwere Verletzung ihrer Rechte auch nur möglich ist.
  • SG Würzburg, 18.11.2011 - S 15 AS 772/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahnersatzkosten - kein Darlehen wegen

    Insofern ist die herkömmliche Vorgehensweise der Prüfung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund auch aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich (vgl. BayLSG, Beschluss vom 4.10.2010 - L 7 AS 672/10 B ER - Rn. 17, sowie BayLSG, Beschluss vom 30.5.2007 - L 7 B 204/07 AS ER - Rn. 22, jeweils mit Verweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).
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