Rechtsprechung
LSG Bayern, 04.10.2010 - L 7 AS 672/10 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz - Nichtgewährung existenzsichernder Leistungen - Prüfungsmaßstab des BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweifel an der Leistungsberechtigung bzw am gewöhnlichen Aufenthalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Wegfall existenzsichernder Leistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Wegfall existenzsichernder Leistungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 26.07.2010 - S 5 AS 375/10
- LSG Bayern, 04.10.2010 - L 7 AS 672/10 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2010 - L 7 AS 672/10
17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insb. Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05) ist eine abschließende (nicht nur summarische) Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen oder, sofern diese nicht möglich ist, eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen, wenn bei den Betroffenen ohne die Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz eine schwere Verletzung ihrer Rechte auch nur möglich ist.
- SG Würzburg, 18.11.2011 - S 15 AS 772/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahnersatzkosten - kein Darlehen wegen …
Insofern ist die herkömmliche Vorgehensweise der Prüfung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund auch aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich (vgl. BayLSG, Beschluss vom 4.10.2010 - L 7 AS 672/10 B ER - Rn. 17, sowie BayLSG…, Beschluss vom 30.5.2007 - L 7 B 204/07 AS ER - Rn. 22, jeweils mit Verweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).